Nach der Protokollerklärung zu § 17 Abs. 4 Satz 2 TVöD nehmen die Garantiebeträge an den allgemeinen Entgeltanpassungen teil und werden insoweit um denselben Prozentsatz wie das Tabellenentgelt verändert. Anstelle der in Tarifeinigung vom 31. März 2008 festgelegten zwei Erhöhungsschritte für die Jahre 2008 und 2009 wurde in den Redaktionsverhandlungen die Anhebung in einem einzigen Schritt mit Wirkung vom 1. Januar 2008 vereinbart. Eine weitere Erhöhung der Garantiebeträge zum 1. Januar 2009 findet nicht statt. Somit ergeben sich für den Bereich des Bundes folgende Garantiebeträge:

Entgeltgruppen Tarifgebiet West Tarifgebiet Ost
bis
31.12.2007
ab
1.1.2008
bis
31.12.2007
ab
1.1.2008
ab
1.4.2008
E 1 bis E8 25 EUR 30 EUR 23,13 EUR 30 EUR 30 EUR
E 9 50 EUR 60 EUR 46,25 EUR 60 EUR 60 EUR
E 10 bis E 15 50 EUR 60 EUR 46,25 EUR 55,50 EUR 60 EUR

Anspruch auf den erhöhten Garantiebetrag besteht auch, wenn die Höhergruppierung vor dem 1. Januar 2008 erfolgt ist. In diesen Fällen erhöht sich der bisherige Garantiebetrag ab dem 1. Januar 2008 entsprechend.

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