Entscheidungsstichwort (Thema)
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Änderung der Tätigkeitsbereiche eines Vertriebsrepräsentanten
Orientierungssatz
Nicht jede Änderung des Tätigkeitsbereichs ist bereits eine Versetzung iS des § 99 BetrVG - hier: Quantitative Veränderung des bisherigen Aufgabenbereichs/Entzug der gesamten Betreuung der Altkunden.
Fundstellen
Haufe-Index 445638 |
DB 1983, 2143-2144 (ST1) |
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