Bis zum 31.12.2001 galt in der Zusatzversorgung ein sog. Gesamtversorgungssystem, wonach die gesetzliche Rente durch die Leistung aus der Zusatzversorgung bis zu einer beamtenähnlichen Versorgung aufgestockt wurde. Dabei wurden die Renten so finanziert, dass für die jeweils Versicherten Umlagen gezahlt wurden und diese Beträge dann zur Finanzierung der jeweils laufenden Renten ausgegeben wurden (so wie in der gesetzlichen Rentenversicherung).

Aus verschiedenen Gründen (zunehmend schwierigere Finanzierbarkeit, Auswirkungen von höchstrichterlichen Urteilen u. a.) bestand dringender Bedarf, die Zusatzversorgung zu reformieren.

Durch den Altersvorsorgeplan vom 13.11.2001 und die Versorgungstarifverträge ATV und ATV-K vom 1.3.2002 wurde die Zusatzversorgung zum 1.1.2002 grundlegend neu gestaltet.

Anstelle des durch Umlagen finanzierten Systems, bei dem die monatlichen Einnahmen im Wesentlichen für die laufenden Rentenlasten ausgegeben wurden, sollte nunmehr ein durch Kapital gedecktes System treten. Die vom Arbeitgeber geleisteten Beiträge sollten demnach von der Kasse auf ein Versicherungskonto des jeweiligen Versicherten angespart und dort verzinst werden, so dass bei Rentenbeginn eine Deckung der Rentenbeträge vorhanden ist. Das führt zu einer Absicherung der Rentenzahlungen, da diese nicht mehr davon abhängen, ob zum Beginn der Rente noch genügend Beitragszahler vorhanden sind, die die Höhe der Rente durch laufende Einzahlungen sicherstellen. Vielmehr ist die Rente in einem mit Kapital gedeckten System zum Rentenbeginn voll ausfinanziert.

Die Renten in der neuen Zusatzversorgung rechnen sich also, als ob eine Kapitaldeckung vorliegt. Allerdings ist es nach den Tarifverträgen den einzelnen Zusatzversorgungskassen selbst überlassen, ob und wie sie aus dem bisherigen Umlageverfahren in eine Kapitaldeckung wechseln. Somit ergeben sich unterschiedliche Ausgestaltungen in der Finanzierung des neuen Systems (vgl. Teil I 14). Doch die Rentenberechnungen und damit die Rentenleistungen sind bei allen Zusatzversorgungseinrichtungen gleich ausgestaltet.

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