Für das Tarifgebiet West galten bis zum 31. Dezember 2009 die Entgelttabellen der früheren Anlage 2a. Dort waren aufgrund des 4. Änderungstarifvertrags vom 31. März 2008 zum TV-V die Entgelttabellen für den Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2008 (lineare Anhebung um 5,1 v. H.) und für den Zeitraum ab 1. Januar 2009 (weitere Anhebung um 3,55 v. H., nämlich 2,8 v. H. zuzüglich 0,75 v. H. für die im Bereich des TV-V nicht zu zahlende einmalige Sonderzahlung im Januar 2009 in Höhe von 225 EUR) enthalten.

Eine tarifvertragliche Besonderheit lag darin, dass die Arbeitnehmer im Bereich des KAV Berlin einheitlich nach dem für das Tarifgebiet West geltenden Bemessungssatz behandelt werden und keine Unterscheidung zwischen Westberlin und Ostberlin mehr vorgesehen war.

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