Diese sieht wie folgt aus:

  • Zügige Erforschung, Sicherung und Dokumentation der den Verdacht begründenden Umstände; dabei

    • kritische Hinterfragung, ob den Arbeitnehmer entlastende Umstände ausreichend berücksichtigt sind
    • Erforschung möglicher, den Arbeitnehmer entlastende Umstände
  • Anhörung des Arbeitnehmers unter Benennung der konkreten Verdachtsmomente; dazu Einladung zu einem Gespräch unter Mitteilung des Gesprächsgegenstandes oder schriftliche Anhörung unter Fristsetzung für eine Antwort, i. d. R. innerhalb 1 Woche nach ausreichender Kenntnis des Arbeitgebers von den Verdachtsmomenten
  • Zügige Überprüfung der vom Arbeitnehmer vorgebrachten entlastenden Momente und kritische Würdigung
  • Anhörung der Arbeitnehmervertretung ausdrücklich zum Verdacht einer schweren Vertragsverletzung, insbesondere unter Benennung der Verdachtsmomente (wobei Beweismittel nicht vorgelegt werden müssen) und der Einlassung des Arbeitnehmers in der Anhörung
  • Ausspruch der fristlosen Kündigung

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