Nehmen Sie eine umfassende individuelle Interessenabwägung vor. Das Interesse des Arbeitnehmers am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses ist abzuwägen gegenüber dem Interesse des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dabei sind immer konkret auf die betrieblichen Umstände sowie auf die jeweilige Person des Arbeitnehmers abzustellen. Beachten Sie, dass im Bereich der Interessenabwägung der Subjektivität der Bewertungsmaßstäbe ausschlagende Bedeutung zukommt. Sie müssen daher dem Richter umfassendes und geeignetes Material an die Hand geben, damit die Abwägung zu Ihren Gunsten ausfällt. Recherchieren Sie daher auch hier umfassend, insbesondere die Argumente der sozialen Umstände, die der Arbeitnehmer für sich ins Feld führen kann. Dazu gehören insbesondere die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Zahl der unterhaltsberechtigten Personen und besondere Motivlagen. Je mehr der Arbeitnehmer hier für sich vorbringen kann, desto intensiver müssen Sie Argumente sammeln, um diese für den Arbeitnehmer sprechenden Umstände zu entkräften. Stellen Sie fest, welche konkreten Auswirkungen das Fehlverhalten auf den Betriebsablauf, auf das Betriebsklima, auf den Umgang der Kollegen untereinander hatte, welche Kosten entstanden, ob das Arbeitsverhältnis bisher störungsfrei verlaufen ist oder nicht, die Lage auf dem Arbeitsmarkt etc.

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