Der Grund für eine ordentliche Kündigung, auch für eine verhaltensbedingte, liegt immer in der Zukunft und muss aufgrund einer Prognose ermittelt werden. Besonders deutlich wird das bei einer Kündigung wegen Krankheit des Arbeitnehmers. Die Kündigung ist nicht deswegen zulässig, weil der Arbeitnehmer in der Vergangenheit häufig krank war und dadurch erhebliche Entgeltfortzahlungskosten entstanden sind, sondern weil aufgrund einer Prognose zu erwarten ist, dass er auch in der Zukunft in einem Ausmaß krank sein wird, dass die daraus entstehenden betrieblichen Belastungen für den Arbeitgeber nicht mehr zumutbar sind. Auch bei der verhaltensbedingten Kündigung gilt das. Nicht das Fehlverhalten in der Vergangenheit ist Kündigungsgrund, sondern die (durch eine erfolglose Abmahnung dokumentierte) Prognose, dass es sich in der Zukunft wiederholen wird. Die betriebsbedingte Kündigung kann nicht erst ausgesprochen werden, weil der Arbeitsplatz weggefallen ist, sondern weil er demnächst wegfallen wird.

Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge