Entscheidungsstichwort (Thema)
Erstattung der Umsatzsteuer zusätzlich zur vereinbarten Karenzentschädigung
Leitsatz (redaktionell)
Der Arbeitgeber ist, wenn - was unentschieden bleibt - die an den Arbeitnehmer gezahlte Karenzentschädigung der Umsatzsteuer unterworfen sein sollte, weil der das Wettbewerbsverbot einhaltende frühere Arbeitnehmer im Anschluß an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine selbständige Tätigkeit ausübt, mangels besonderer Vereinbarung nicht verpflichtet, dem früheren Arbeitnehmer zusätzlich zur vereinbarten Karenzentschädigung die Umsatzsteuer zu erstatten.
Verfahrensgang
ArbG Dortmund (Entscheidung vom 28.11.1986; Aktenzeichen 8 Ca 2111/86) |
Fundstellen
DB 1987, 2418-2418 (LT1) |
Bibliothek, BAG (LT1) |
LAGE § 74 HGB, Nr 3 (LT1) |
VersR 1988, 478-478 |
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