Entscheidungsstichwort (Thema)
Ausschlussfrist; fristlose Kündigung
Leitsatz (amtlich)
Die Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB/§ 54 Abs. 2 BAT kann für die Kündigung wegen erwiesener Pflichtverletzung später beginnen als für die Verdachtskündigung (hier: Anhörung des Arbeitnehmers wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Vorteilsnahme mit anschließendem Teilgeständnis).
Normenkette
Verfahrensgang
ArbG Köln (Urteil vom 22.06.1999; Aktenzeichen 12 Ca 580/99) |
Fundstellen
ARST 2000, 212 |
ZTR 2000, 274 |
MDR 2000, 775 |
AUR 2000, 277 |
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