Entscheidungsstichwort (Thema)

Ausschlussfrist; fristlose Kündigung

 

Leitsatz (amtlich)

Die Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB/§ 54 Abs. 2 BAT kann für die Kündigung wegen erwiesener Pflichtverletzung später beginnen als für die Verdachtskündigung (hier: Anhörung des Arbeitnehmers wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Vorteilsnahme mit anschließendem Teilgeständnis).

 

Normenkette

BAT § 54; BGB § 626

 

Verfahrensgang

ArbG Köln (Urteil vom 22.06.1999; Aktenzeichen 12 Ca 580/99)

 

Fundstellen

ARST 2000, 212

ZTR 2000, 274

MDR 2000, 775

AUR 2000, 277

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