Entscheidungsstichwort (Thema)
Besonderer Kündigungsschutz
Orientierungssatz
1. Ein Wahlwerber kann sich auf den Schutz des § 15 Abs 3 KSchG dann nicht berufen, wenn seine Aufstellung wegen fehlender 6-monatiger Betriebszugehörigkeit (§ 8 Abs 1 BetrVG) nicht hätte erfolgen dürfen.
2. Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 2 AZR 528/95.
Verfahrensgang
ArbG Rostock (Entscheidung vom 24.11.1994; Aktenzeichen 1 Ca 61/94) |
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 444248 |
Bibliothek, BAG (T) |
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