Entscheidungsstichwort (Thema)
Zur Wirksamkeit einer einseitigen korrigierenden Rückgruppierung
Leitsatz (redaktionell)
Allein die Angabe der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag gemäß § 22 Abs 3 BAT-O begründet keinen eigenständigen arbeitsvertraglichen Vergütungsanspruch.
Bei rechtsgrundloser Vergütungszahlung ist die einseitige korrigierende Rückgruppierung durch den Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes wirksam.
Orientierungssatz
Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 4 AZR 581/96.
Normenkette
Verfahrensgang
ArbG Magdeburg (Entscheidung vom 08.11.1995; Aktenzeichen 7 Ca 3553/95 E) |
Nachgehend
BAG (Entscheidung vom 18.02.1998; Aktenzeichen 4 AZR 581/96 Urteil: Zurückweisung) |
Fundstellen
ZTR 1996, 559 (Leitsatz 1 und Gründe) |
Bibliothek, BAG (Leitsatz 1 und Gründe) |
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