Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren der Besoldungsgruppe W 1 erhalten, wenn sie sich als Hochschullehrerin oder Hochschullehrer bewährt haben, ab dem Zeitpunkt der ersten Verlängerung des Beamtenverhältnisses auf Zeit eine nicht ruhegehaltfähige Zulage in Höhe von monatlich 312 Euro[1] [Bis 31.12.2022: 260 Euro].

[1] Geändert durch Haushaltsbegleitgesetz 2023. Anzuwenden ab 01.01.2023.

Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?