Das Sabbatical ist kein fest definierter Rechtsbegriff. Umgangssprachlich versteht man darunter eine längere Freistellung, quasi eine "Auszeit" vom Arbeitsleben.
Ein Sabbatical ist eine besondere, zeitlich befristete Form der Teilzeitbeschäftigung, die sich über einen längeren Zeitraum – mehrere Monate oder häufig auch mehrere Jahre – erstreckt und aus 2 Phasen besteht: aus einer Arbeitsphase ("Ansparphase"), in der der Beschäftigte i. d. R. ohne Arbeitszeitverkürzung ist, und aus einer Freistellungsphase, in der der Beschäftigte gänzlich vom Dienst freigestellt ist. Insofern entspricht sie der gesetzlich ausgestalteten bisherigen Altersteilzeit im Blockmodell, bei der es sich im Grunde um die spezifische Ausformung eines Sabbaticals in der "Vorruhestands-Variante" handelt. Ein Sabbatical kann jedoch auch im laufenden Arbeitsverhältnis vereinbart werden (sog. "Sabbatjahr").
Die in der Freistellungsphase nicht erbrachte Arbeitsleistung muss in der vorhergehenden oder nachfolgenden Arbeitsphase erbracht werden. Innerhalb des vereinbarten Gesamtzeitraums eines Sabbaticals wird eine (befristete) durchgehende Teilzeitbeschäftigung ausgeübt. Während des Gesamtzeitraums des Sabbaticals erhält der Beschäftigte ein anteiliges Entgelt.
Hinsichtlich der Gesamtdauer des Sabbaticals bestehen keine gesetzlichen Vorgaben. Im Hinblick auf die Planbarkeit und Überschaubarkeit sollte jedoch ein Gesamtzeitrahmen von 7 Jahren nicht überschritten werden.
Auch ist die Dauer der Freistellungsphase rechtlich nicht vorgegeben. Die Freistellungsphase kann also durchaus länger als ein Jahr oder aber auch einen kürzeren Zeitraum betragen. Ebenso wenig ist das Verhältnis der Dauer der Arbeitsphase zu derjenigen der Freistellungsphase vorgegeben.
Auch hinsichtlich der Platzierung der Arbeitsphase und der Freistellungsphase bestehen keine gesetzlichen Vorgaben. Die Freistellungsphase könnte auch an den Beginn oder innerhalb des Gesamtzeitraums des Sabbaticals platziert werden. Es empfiehlt sich aber im Hinblick auf Abwicklungsprobleme bei längerer Erkrankung oder Störfällen wie auch eventuell auftretender Motivationsprobleme bei bereits erhaltener Freistellung dringend, die Freistellungsphase an das Ende des Gesamtzeitraums zu legen.
Davon ausgehend werden im Folgenden verschiedene Varianten beispielhaft dargestellt:
Sabbatical-Modelle bei 1-jährigen Freistellungsphasen
- 2-jährige Teilzeitbeschäftigung im Umfang von 50 % der Arbeitszeit, ausgestaltet als 1-jährige Vollbeschäftigung sowie daran anschließende einjährige Freistellung,
- 3-jährige Teilzeitbeschäftigung im Umfang von 66,66 % der Arbeitszeit, ausgestaltet als 2-jährige Vollbeschäftigung sowie anschließende 1-jährige Freistellung,
- 4-jährige Teilzeitbeschäftigung im Umfang von 75 % der Arbeitszeit, ausgestaltet als 3-jährige Vollbeschäftigung sowie anschließende einjährige Freistellung,
- 5-jährige Teilzeitbeschäftigung im Umfang von 80 % der Arbeitszeit, ausgestaltet als 4-jährige Vollbeschäftigung sowie anschließende 1-jährige Freistellung,
- 6-jährige Teilzeitbeschäftigung im Umfang von 83,33 % der Arbeitszeit, ausgestaltet als 5-jährige Vollbeschäftigung sowie anschließende 1-jährige Freistellung,
- 7-jährige Teilzeitbeschäftigung im Umfang von 85,72 % der Arbeitszeit, ausgestaltet als 6-jährige Vollbeschäftigung sowie anschließende 1-jährige Freistellung.
Sabbatical-Modelle mit 2-jähriger Freistellungsphase
- 4-jährige Teilzeitbeschäftigung im Umfang von 50 % der Arbeitszeit, ausgestaltet als 2-jährige Vollzeitbeschäftigung, der sich eine 2-jährige Freistellungsphase anschließt.
- 6-jährige Teilzeitbeschäftigung mit 66,66 % der Arbeitszeit, ausgestaltet als 4-jährige Vollbeschäftigung, der sich eine 2-jährige Freistellungsphase anschließt.
- 8-jährige Teilzeitbeschäftigung im Umfang von 75 % der Arbeitszeit, ausgestaltet als 6-jährige Vollbeschäftigung, der sich eine 2-jährige Freistellungsphase anschließt.
Sabbatical-Modelle mit Freistellungsphasen unter einem Jahr
- 1-jährige Teilzeitbeschäftigung im Umfang von 50 % der Arbeitszeit, ausgestaltet als 6-monatige Vollbeschäftigung sowie anschließende 6-monatige Freistellung,
- 2-jährige Teilzeitbeschäftigung im Umfang von 75 % der Arbeitszeit, ausgestaltet als 1,5-jährige Vollbeschäftigung sowie anschließend ein halbes Jahr Freistellung,
- 27-monatige Teilzeitbeschäftigung im Umfang von 88,89 % der Arbeitszeit, ausgestaltet als 24 Monate Vollbeschäftigung sowie anschließend eine Freistellungsphase von 3 Monaten,
- 2-jährige Teilzeitbeschäftigung im Umfang von 87,5 % der Arbeitszeit, ausgestaltet als 21 Monate Vollzeitbeschäftigung sowie anschließend eine Freistellungsphase von 3 Monaten.
Es besteht auch die Möglichkeit, ein derartiges "Kurz-Sabbatical" mit dem Erholungsurlaub zu kombinieren und dadurch die Dauer der Freistellungsphase zu verlängern.