Der Betrieblichen Kommission sind gemäß §§ 18 Abs. 7 TVöD-VKA, 17 Abs. 2 TVöD-VKA folgende Aufgaben zugewiesen:
- Mitwirkung bei der Entwicklung des betrieblichen Systems zur Einführung der leistungsorientierten Bezahlung nach § 18 TVöD-VKA
- Mitwirkung beim ständigen Controlling des betrieblichen Systems
- Beratung über schriftlich begründete Beschwerden der Beschäftigten, die sich auf Mängel des Systems bzw. seiner Anwendung beziehen
- Erstellung von Vorschlägen, ob und in welchem Umfang der Beschwerde abgeholfen wird
- Abgabe von Empfehlungen zur Korrektur des Systems bzw. von Systembestandteilen
- Beratung über schriftlich begründete Beschwerden der Beschäftigten über die Verlängerung einer Stufenlaufzeit gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 TVöD-VKA
- Beratung über schriftlich begründete Beschwerden der Beschäftigten über die Entscheidung des Arbeitgebers nach jährlicher Überprüfung, ob die Voraussetzungen für die Verlängerung der Stufenlaufzeiten noch vorliegen, § 17 Abs. 2 Satz 3 TVöD-VKA
Im Einzelnen werden die Aufgaben in der Geschäftsordnung festgelegt. Ein → Muster für die Geschäftsordnung der Betrieblichen Kommission finden Sie auf der CD "Arbeitshilfen und Tarifverträge".
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