Der Betrieblichen Kommission sind gemäß §§ 18 Abs. 7 TVöD-VKA, 17 Abs. 2 TVöD-VKA folgende Aufgaben zugewiesen:

  1. Mitwirkung bei der Entwicklung des betrieblichen Systems zur Einführung der leistungsorientierten Bezahlung nach § 18 TVöD-VKA
  2. Mitwirkung beim ständigen Controlling des betrieblichen Systems
  3. Beratung über schriftlich begründete Beschwerden der Beschäftigten, die sich auf Mängel des Systems bzw. seiner Anwendung beziehen
  4. Erstellung von Vorschlägen, ob und in welchem Umfang der Beschwerde abgeholfen wird
  5. Abgabe von Empfehlungen zur Korrektur des Systems bzw. von Systembestandteilen
  6. Beratung über schriftlich begründete Beschwerden der Beschäftigten über die Verlängerung einer Stufenlaufzeit gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 TVöD-VKA
  7. Beratung über schriftlich begründete Beschwerden der Beschäftigten über die Entscheidung des Arbeitgebers nach jährlicher Überprüfung, ob die Voraussetzungen für die Verlängerung der Stufenlaufzeiten noch vorliegen, § 17 Abs. 2 Satz 3 TVöD-VKA

Im Einzelnen werden die Aufgaben in der Geschäftsordnung festgelegt. Ein → Muster für die Geschäftsordnung der Betrieblichen Kommission finden Sie auf der CD "Arbeitshilfen und Tarifverträge".

Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge