1Dieses Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer [Bis 31.07.2022: , es sei denn, daß sie nur zur vorübergehenden Aushilfe von höchstens einem Monat eingestellt werden] [1]. 2Praktikanten, die gemäß § 22 Absatz 1 des Mindestlohngesetzes als Arbeitnehmer gelten, sind Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes.
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