Zusammengefasst ist festzustellen, dass bei Arbeitgebern konkreter Handlungsbedarf besteht. Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen tritt mit Wirkung zum 1.8.2022 in Kraft. Einrichtungen und Unternehmen sehen sich neuen Herausforderung bei der Arbeitsvertragsgestaltung sowie der Vermeidung von Bußgeldern ausgesetzt.

Bedauerlich ist die vertane Chance, einen Schritt mehr Digitalisierung zu wagen. Das Schriftformerfordernis ist nach dem nationalen Recht weiterhin zu beachten, obwohl die EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie die Einführung der elektronischen Form ausdrücklich zugelassen hätte.

Die hohen Anforderungen sowie strengen Folgen des neuen NachwG werden insbesondere kleine bis mittlere Einrichtungen und Betriebe treffen, die bei den Arbeitsbedingungen nicht auf Tarifverträge und/oder Betriebs-/Dienstvereinbarungen verweisen können.

Jutta Schwerdle, Gengenbach

Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge