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Personalgestellung BAG, Urteil v. 25.1.2024, 6 AZR 390/20 Eine dauerhafte Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD / TV-L ist rechtlich zulässig. Es handelt sich dabei weder um eine Arbeitnehmerüberlassung i.S.d. AÜG noch liegt ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz aus Art. 3 GG vor.

Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD ist wirksam

Personalgestellung im öffentlichen Dienst

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