Thema | Aktenzeichen | Inhalt | Weiterführende Informationen |
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Personalgestellung | BAG, Urteil v. 25.1.2024, 6 AZR 390/20 | Eine dauerhafte Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD / TV-L ist rechtlich zulässig. Es handelt sich dabei weder um eine Arbeitnehmerüberlassung i.S.d. AÜG noch liegt ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz aus Art. 3 GG vor. | Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD ist wirksam Personalgestellung im öffentlichen Dienst |
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