Am 18.5.2022 erzielten die Tarifvertragsparteien für den Bereich des TVöD eine Grundsatzeinigung zu tariflichen Neuregelungen für den Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes.

Am 30.8.2022 wurde mitgeteilt, dass die Redaktionsverhandlungen, in denen üblicherweise die Grundsatzeinigung in die Form eines Änderungstarifvertrags gefasst wird, abgeschlossen seien. Mit Spannung wurde die Veröffentlichung der Tariftexte erwartet, die jedoch erst am 10.10.2022 erfolgte.

Die tariflichen Neuregelungen sind zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft getreten, z. B.

  • der Anspruch auf die Regenerationstage rückwirkend zum 1.1.2022,
  • der Anspruch auf die Sozial- und Erziehungsdienst-Zulage zum 1.7.2022,
  • weitere Regelungen, insbesondere der Wegfall der besonderen Stufenlaufzeiten, sind verabschiedet und formal bereits zum 1.7.2022 in Kraft getreten, allerdings erst zum 1.10.2024 umzusetzen.

Die Tarifregelungen haben eine Laufzeit mindestens bis zum 31.12.2026.

 
Wichtig

Die Neuregelungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst finden sich in den durchgeschriebenen Fassungen des TVöD für die Sparte der Verwaltung (TVöD-V) sowie der Pflege- und Betreuungseinrichtungen (TVöD-B). Die Regelungen finden jedoch auch Anwendung, wenn Beschäftigte in anderen Sparten, z. B. in einem Krankenhaus, einer Sparkasse, einem Flughafen oder einem Entsorgungsbetrieb, entsprechende Tätigkeiten ausüben.

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