- Dokument in Textverarbeitung übernehmen
Teil I VergO | Entgeltordnung | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
VGr. | FGr. | EG Anl. 4 TVÜ-Bund | Tätigkeitsmerkmal | Tei l / Abschn | EG | FGr | Tätigkeitsmerkmal |
IVb | 1a | 9 | Angestellte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Vergütungsgruppe V b Fallgruppe 1a heraushebt, dass sie besonders verantwortungsvoll ist. | I | 9b | 1 | Beschäftigte der Fallgruppe 2 oder 3, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Fallgruppe 2 oder 3 heraushebt, dass sie besonders verantwortungsvoll ist. ("Basismerkmal" für EG 10 und EG 11, für EG 9b ohne Bedeutung, weil in FGr. 2 und 3 geringere Anforderung) |
IVb | 1b | Angestellte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Vergütungsgruppe V b Fallgruppe 1a heraushebt, dass sie mindestens zu einem Drittel besonders verantwortungsvoll ist, nach vierjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe V b Fallgruppe 1b. | weggefallener Aufstieg | ||||
IVb | 2 | Angestellte, die nach mit dem Hinweiszeichen * gekennzeichneten Tätigkeitsmerkmalen in der Vergütungsgruppe V a oder V b eingruppiert sind, nach sechsjähriger Bewährung in einer Tätigkeit der Verütungsgruppe V a oder V b. | weggefallener Aufstieg | ||||
IVb | 3 | 9 | Leiter von Kassen mit mindestens zwölf Kassenangestellten. | III / 27 | 8 | 5 | entfallen (wird von EG 8 FGr. 5 miterfasst) |
IVb | 4 | 9 | Leiter von Kassen mit mindestens sechs Kassenangestellten, wenn sie zugleich Leiter der Vollstreckungsstelle sind. | entfallen (Tätigkeiten beim Bund nicht vorhanden) |
|||
IVb | 5 | 9 | Ständige Vertreter der Leiter von Kassen mit mindestens 30 Kassenangestellten. | entfallen (Tätigkeiten beim Bund nicht vorhanden) |
|||
IVb | 6 | gestrichen | |||||
IVb | 7 | gestrichen | |||||
IVb | 8 | 9 | Angestellte in wissenschaftlichen Bibliotheken mit abgeschlossener Fachausbildung für den gehobenen Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken (Diplombibliothekare) und entsprechender Tätigkeit,
|
III / 2 | entfallen (Eingruppierung über Teil III Abschn. 2) |
||
IVb | 9 | 9 | Angestellte an Behördenbüchereien mit abgeschlossener Fachausbildung entweder für den gehobenen Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken (Diplombibliothekare) oder für den bibliothekarischen Dienst an öffentlichen Büchereien (Diplombibliothekare) mit entsprechender Tätigkeit,
|
III / 2 | entfallen (Eingruppierung über Teil III Abschn. 2) |
||
IVb | 10 | 9 | Angestellte mit abgeschlossener Fachausbildung für den bibliothekarischen Dienst an öffentlichen Büchereien (Diplombibliothekare) mit entsprechender Tätigkeit,
|
III / 2 | entfallen (Eingruppierung über Teil III Abschn. 2) |
||
IVb | 11 | 9 | Angestellte mit abgeschlossener Fachausbildung für den gehobenen Archivdienst, denen mehrere Archivangestellte oder gleichwertige Fachkräfte mindestens der Vergütungsgruppe V b Fallgruppe 18 unterstellt sind. | III / 2 | entfallen (Eingruppierung über Teil III Abschn. 2) |
||
IVb | 12 | 9 | Angestellte in der Tätigkeit von Oberförstern. | III / 13 | entfallen (Eingruppierung über Teil III Abschn. 13) |
||
IVb | 13 | gestrichen | |||||
IVb | 14 | gestrichen | |||||
IVb | 15 | gestrichen | |||||
IVb | 16 | gestrichen | |||||
IVb | 17 | 9 | Angestellte im Pressedienst mit besonderen Fachkenntnissen als Schriftleiter, die sich aus der Vergütungsgruppe V b Fallgruppe 26 herausheben. | I | entfallen (Eingruppierung über Teil I) |
||
IVb | 18 | gestrichen | |||||
IVb | 19 | gestrichen | |||||
IVb | 20 | gestrichen | |||||
IVb | 21 | 10 | Technische Angestellte mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen und entsprechender Tätigkeit nach sechsmonatiger Berufsausübung nach Ablegung der Prüfung sowie sonstige Angestellte, die auf Grund gleichwertiger Fähigkeiten und ihre... |
Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen