25.1 Beschäftigte im Küchenwirtschaftsdienst in Einrichtungen im Sinne des § 43

Entgeltgruppe 10

  1. Küchenmeister, Hauswirtschaftsleiterinnen oder Diätassistentinnen

    als Leiter von Küchen,

    in denen durchschnittlich täglich mehr als 1.500 Vollportionen hergestellt werden.

    (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 2 und 3)

  2. Küchenmeister, Hauswirtschaftsleiterinnen oder Diätassistentinnen

    als Leiter von Küchen,

    in denen durchschnittlich täglich mehr als 1.000 Vollportionen hergestellt werden, wenn der Küche eine Diätküche eingegliedert ist.

    (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 2, 3 und 4)

Entgeltgruppe 9b

  1. Küchenmeister, Hauswirtschaftsleiterinnen oder Diätassistentinnen,

    als durch ausdrückliche Anordnung bestellte ständige Vertreter von Leitern von Küchen,

    in denen durchschnittlich täglich mehr als 1.500 Vollportionen hergestellt werden.

    (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 2 und 3)

  2. Küchenmeister, Hauswirtschaftsleiterinnen oder Diätassistentinnen

    als Leiter von Küchen,

    in denen durchschnittlich täglich mehr als 1.000 Vollportionen hergestellt werden.

    (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 2 und 3)

  3. Küchenmeister, Hauswirtschaftsleiterinnen oder Diätassistentinnen,

    als durch ausdrückliche Anordnung bestellte ständige Vertreter von Leitern von Küchen,

    in denen durchschnittlich täglich mehr als 1.000 Vollportionen hergestellt werden, wenn der Küche eine Diätküche eingegliedert ist.

    (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 2, 3 und 4)

  4. Küchenmeister, Hauswirtschaftsleiterinnen oder Diätassistentinnen

    als Leiter von Küchen,

    in denen durchschnittlich täglich mehr als 500 Vollportionen hergestellt werden, wenn der Küche eine Diätküche eingegliedert ist.

    (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 2, 3 und 4)

Entgeltgruppe 9a

  1. Küchenmeister, Hauswirtschaftsleiterinnen oder Diätassistentinnen,

    als durch ausdrückliche Anordnung bestellte ständige Vertreter von Leitern von Küchen,

    in denen durchschnittlich täglich mehr als 1.000 Vollportionen hergestellt werden.

    (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 2 und 3)

  2. Küchenmeister, Hauswirtschaftsleiterinnen oder Diätassistentinnen

    als Leiter von Küchen,

    in denen durchschnittlich täglich mehr als 500 Vollportionen hergestellt werden.

    (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 2 und 3)

  3. Küchenmeister, Hauswirtschaftsleiterinnen oder Diätassistentinnen,

    als durch ausdrückliche Anordnung bestellte ständige Vertreter von Leitern von Küchen,

    in denen durchschnittlich täglich mehr als 500 Vollportionen hergestellt werden, wenn der Küche eine Diätküche eingegliedert ist.

    (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 2, 3 und 4)

  4. Küchenmeister, Hauswirtschaftsleiterinnen oder Diätassistentinnen

    als Leiter von Küchen,

    in denen durchschnittlich täglich mehr als 250 Vollportionen hergestellt werden, wenn der Küche eine Diätküche eingegliedert ist.

    (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 2, 3 und 4)

  5. Küchenmeister, Hauswirtschaftsleiterinnen oder Diätassistentinnen,

    denen durch ausdrückliche Anordnung die Arbeitsvorbereitung, die Überwachung des Arbeitsablaufes und die Einteilung des Personals in einer Küche übertragen ist,

    in der durchschnittlich täglich mehr als 1.500 Vollportionen hergestellt werden.

    (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 2 und 3)

Entgeltgruppe 8

  1. Küchenmeister, Hauswirtschaftsleiterinnen oder Diätassistentinnen

    als Leiter von Küchen,

    in denen durchschnittlich täglich bis zu 250 Vollportionen hergestellt werden, wenn der Küche eine Diätküche eingegliedert ist.

    (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 2, 3 und 4)

  2. Küchenmeister, Hauswirtschaftsleiterinnen oder Diätassistentinnen,

    als durch ausdrückliche Anordnung bestellte ständige Vertreter von Leitern von Küchen,

    in denen durchschnittlich täglich mehr als 250 Vollportionen hergestellt werden, wenn der Küche eine Diätküche eingegliedert ist.

    (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 2 und 3)

Entgeltgruppe 7

  1. Küchenmeister, Hauswirtschaftsleiterinnen oder Diätassistentinnen

    als Leiter von Küchen,

    in denen durchschnittlich täglich mehr als 250 Vollportionen hergestellt werden.

    (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 2 und 3)

  2. Küchenmeister, Hauswirtschaftsleiterinnen oder Diätassistentinnen,

    als durch ausdrückliche Anordnung bestellte ständige Vertreter von Leitern von Küchen,

    in denen durchschnittlich täglich mehr als 500 Vollportionen hergestellt werden.

    (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 2 und 3)

  3. Küchenmeister, Hauswirtschaftsleiterinnen oder Diätassistentinnen,

    denen durch ausdrückliche Anordnung die Arbeitsvorbereitung, die Überwachung des Arbeitsablaufes und die Einteilung des Personals in einer Küche übertragen ist,

    in der durchschnittlich täglich mehr als 1.000 Vollportionen hergestellt werden.

    (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 2 und 3)

Entgeltgruppe 6

  1. Küchenmeister, Hauswirtschaftsleiterinnen oder Diätassistentinnen

    als Leiter von Küchen.

    (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 2 und 3)

  2. Küchenmeister, Hauswirtschaftsleiterinnen oder Diätassistentinnen,

    als durch ausdrückliche Anordnung bestellte ständige Vertreter von Leitern von Küchen,

    in denen durchschnittlich täglich bis zu 250 Vollportionen hergestellt werden, wenn der Küche eine Diätküche eingegliedert ist.

    (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1, 2, 3 und 4)

  3. Küchenmeister, Hauswirtschaftsleiterinnen oder Diätassistentinnen,

    als durch ausdrückliche Anordnung be...

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