1Für Auszubildende, die spätestens mit Ablauf des 31. März 2012 aus dem Ausbildungsverhältnis ausgeschieden sind, gilt dieser Tarifvertrag nur, wenn sie dies bis 30. September 2012 schriftlich beantragen. 2Für Auszubildende, die spätestens mit Ablauf des 31. März 2012 aufgrund eigenen Verschuldens ausgeschieden sind, gilt dieser Tarifvertrag nicht.

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