Kurzbeschreibung
Das Muster findet Verwendung für den Abschluss eines Studienvertrags auf der Grundlage von Abschnitt II und III der Richtlinie des Bundes für duale Studiengänge und Masterstudiengänge.
Auf diese Tücken müssen Sie achten
Allgemeine Hinweise
Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.
Muster für den Abschluss eines Studienvertrages auf der Grundlage von Abschnitt II und III der Richtlinie des Bundes für duale Studiengänge und Masterstudiengänge
Zwischen
der Bundesrepublik Deutschland
vertreten durch .............................. (Arbeitgeber)
und
Herrn/Frau..............................
wohnhaft in ..............................
geboren am ............... (Studierender)
wird unter Zustimmung der gesetzlichen Vertreter,
Herr/Frau ..............................
wohnhaft in ..............................
- vorbehaltlich ....................- folgender
STUDIENVERTRAG
nach dem TVAöD - Allgemeiner und Besonderer Teil BBiG - und Abschnitt II und III der Richtlinie des Bundes für duale Studiengänge und Masterstudiengänge
geschlossen:
§ 1
Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel des praxisintegrierten dualen Studiums und aufbauenden Masterstudiums
(1) |
Der Studierende absolviert zunächst ein praxisintegriertes duales Studium. Dieses gliedert sich in fachtheoretische und berufspraktische Studienabschnitte. Die fachtheoretischen Studienabschnitte (Lehrveranstaltungen) werden im Studiengang ......................... an ......................... durchgeführt. Die berufspraktischen Studienabschnitte richten sich nach dem Studienplan sowie der Studien- und Prüfungsordnung. Das Studium schließt mit dem akademischen Grad Bachelor ......................... ab. |
(2) |
Nach dem erfolgreichen Abschluss des praxisorientierten dualen Studiums absolviert der Studierende im unmittelbaren Anschluss aufbauend ein Masterstudium im Studiengang ......................... an .......................... Dieser Studiengang gliedert sich in fachtheoretische Studienabschnitte, in denen Lehrveranstaltungen und Prüfungen abzulegen sind, sowie vorlesungsfreie Zeitabschnitte, die sowohl dem Selbststudium als auch Erholungszwecken dienen. Das Masterstudium schließt mit einer Masterarbeit ab. Berufspraktische Studienabschnitte beim Ausbildenden oder einem Dritten können als Praktikum und/oder zur Forschung im Rahmen der Masterarbeit Bestandteil des Studienplans sowie der Studien- und Prüfungsordnung sein. Das Studium schließt mit dem akademischen Grad Master ......................... ab. |
(3) |
Der detaillierte zeitliche Ablauf für die Gesamtdauer des praxisintegrierten dualen Studiums und des aufbauenden Masterstudiums ergibt sich aus dem beiliegenden Studienplan. Dieser ist Bestandteil des Vertrages und regelt die diesbezüglichen Teilnahmepflichten der Studierenden. Darin werden die regelmäßige durchschnittliche wöchentliche und die tägliche Studienzeit während des praxisintegrierten dualen Studiums und Masterstudiums einschließlich der vorlesungsfreien Zeitabschnitte beim Masterstudium sowie der zu absolvierenden Prüfungen und Lehrveranstaltungen verbindlich festgelegt. |
§ 2
Grundsätzliches zum Vertragsverhältnis
(1) |
Für das Vertragsverhältnis zur Durchführung eines praxisintegrierten dualen und Masterstudiums finden die Vorschriften der Tarifverträge für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Allgemeiner Teil und Besonderer Teil BBiG - beide vom 13. September 2005, die diese ergänzenden, ändernden und ersetzenden Tarifverträge in der für den Bereich des Bundes jeweils geltenden Fassung Anwendung, soweit Abschnitte II und III der Richtlinie für duale und Masterstudiengänge (im Folgenden: "Richtlinie") in der jeweils geltenden Fassung die Vorschriften nicht ergänzen, ändern oder ausschließen. |
(2) |
Das praxisintegrierte duale Studium und aufbauende Masterstudium (im Folgenden "Studium") erfolgt
[ ] |
auf Grundlage eines zwischen Ausbildenden und Hochschule/Universität geschlossenen Kooperationsvertrages zur Durchführung eines dualen Studiums oder |
[ ] |
ohne bestehenden Kooperationsvertrag. |
Die für den betreffenden Studiengang nach § 1 Abs. 1 maßgebliche Studien- und Prüfungsordnung, der etwaig zwischen Ausbildenden und Hochschule geschlossene Kooperationsvertrag sowie die einschlägigen hochschulrechtlichen Regelungen bilden die Grundlage für den anliegenden Studienplan nach § 1 Abs. 2. und werden Vertragsbestandteil. |
(3) |
Ferner gelten die einschlägigen Betriebs- und Dienstvereinbarungen. |
§ 3
Beginn und Dauer des dualen Studienganges, Probezeit
(1) |
Das Studium beginnt am ......................... und endet am........................., sofern dieses nicht nach Abschnitt II Ziffer 8 Abs. 2 der Richtlinie durch Eintritt einer auflösenden Bedingung oder Kündigung gemäß § 8 dieses Vertrages vorzeitig endet. |
(2) |
Die ersten sechs Monate des Vertragsverhältnisses sind Probezeit. Wird der praxisintegrierte duale Studiengang während der Pr... |