(1) 1Dieser Tarifvertrag gilt für Personen, die auf der Grundlage des Gesetzes über das Studium und den Beruf von Hebammen (Hebammengesetz - HebG) vom 22. November 2019 mit Krankenhäusern (§ 2 Abs. 4) einen Studienvertrag (§ 3) zur akademischen Hebammenausbildung für die Teilnahme an einem dualen Hebammenstudium schließen. 2Bei dem Krankenhaus muss es sich um ein Krankenhaus handeln, das Mitglied eines Mitgliedverbandes der VKA ist und an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für den Bereich der kommunalen Krankenhäuser gebunden ist.

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