Zwischen .........................
vertreten durch: .........................
Anschrift: ......................... (Arbeitgeber/in)
und
Frau/Herrn .........................
wohnhaft in: .........................
geboren am: ............... (Beschäftigte/r)
wird vorbehaltlich.........................
.........................
folgender
Arbeitsvertrag
geschlossen.
§ 1 Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses, Arbeitszeit
(1) Frau/Herr ...............
wird ab ...............
befristet eingestellt.
□ als Vollzeitbeschäftigte/r
□ als Teilzeitbeschäftigte/r
□ mit der Hälfte der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer/eines entsprechenden Vollbeschäftigten
□ mit ....................... der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer/eines entsprechenden Vollbeschäftigten
□ mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von ………… Stunden.
Der Arbeitsvertrag ist
□ wegen Vorliegens eines sachlichen Grundes nach § 14 Abs. 1 TzBfG
□ kalendermäßig befristet bis zum ……………………………………………………
□ zweckbefristet für die Dauer ……………………………………………………….., längstens bis zum ……………………………………………………………………
□ befristet gemäß § 21 BEEG für die Dauer des Beschäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz/der Elternzeit von ………, längstens bis zum …………………….…………
□ befristet für die Dauer der Teilzeitbeschäftigung von ……. gemäß § 11 TVöD/§ 9a TzBfG, längstens bis zum……………………………………….
□ befristet zur Vertretung von ……. gemäß § 6 PflegeZG, längstens bis zum ……………………………..……………………………….
□ befristet zur Vertretung von ……. gemäß § 2 Abs. 3 FPflZG iVm. § 6 PflegeZG, längstens bis zum …………..…………………………………...
□ ………………………………………………….
□ ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes nach
□ § 14 Abs. 2 TzBfG
□ § 14 Abs. 3 TzBfG
befristet bis zum ………………………………………
(2) Die/Der Beschäftigte ist im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht- und Schichtarbeit sowie Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet.
§ 2 Anwendung von Tarifverträgen
Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach der durchgeschriebenen Fassung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) für den Dienstleistungsbereich
□ Verwaltung (TVöD-V)
□ Krankenhäuser (TVöD-K)
□ Pflege- und Betreuungseinrichtungen (TVöD-B)
□ Sparkassen (TVöD-S)
□ Flughäfen (TVöD-F)
□ Entsorgung (TVöD-E)
und den ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) jeweils geltenden Fassung einschließlich des Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (§ 1 Abs. 2 TVÜ-VKA). Außerdem finden die im Bereich des Arbeitgebers jeweils geltenden sonstigen einschlägigen Tarifverträge Anwendung. 3Beim Wechsel in einen anderen Dienstleistungsbereich desselben Arbeitgebers gilt die jeweilige durchgeschriebene Fassung für diesen Dienstleistungsbereich.
§ 3 Probezeit
Die Probezeit beträgt
□ 6 Monate
□ 6 Wochen
§ 4 Eingruppierung
Die/Der Beschäftigte ist in der Entgeltgruppe eingruppiert.
§ 5 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis kann jederzeit vor dem in § 1 Abs. 1 vereinbarten Beendigungszeitpunkt gemäß § 34 Abs. 1 TVöD ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung (§ 626 BGB) bleibt unberührt.
§ 6 Nebenabrede
(1) Zu diesem Arbeitsvertrag wird folgende Nebenabrede vereinbart: ..................................... ........................................................................................................................................... ........................................................................................................................................... ...........................................................................................................................................
(2) Die Nebenabrede kann unabhängig von diesem Arbeitsvertrag mit einer Frist
□ von zwei Wochen zum Monatsschluss
□ von ………………….…………………………………………………………… zum ………………………………………………………………………………
gesondert in Textform (§ 126b BGB) gekündigt werden.
(3) Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden (§ 2 Abs. 3 Satz 1 TVöD).
......................... Ort, Datum |
|
......................... (Arbeitgeber/in) |
......................... (Beschäftigte/r) |