Kurzbeschreibung
Vertragsmuster für den Bereich Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) im Rahmen des TVöD, befristet.
Vorbemerkung
Im TVöD-Arbeitsverhältnis bedürfen etliche Punkte einer ausdrücklichen Regelung im Arbeitsvertrag. Dazu gehören das Datum des Arbeitsvertrags, die Vertragsparteien, der Beginn des Arbeitsverhältnisses, die Dauer des Arbeitsverhältnisses, der Umfang der Arbeitszeit, die Angabe des Arbeitsorts, eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der Tätigkeit, die Einbeziehung des TVöD und der ihn ergänzenden Tarifverträge, die Entgeltgruppe, eine evtl. Probezeit sowie evtl. Nebenabreden. Bei einer Befristung ist des Weiteren die Modalität der Befristung aufzunehmen.
Dieses Muster ist nicht zu verwenden für Krankenhausärzte, Musikschullehrer und Lehrkräfte.
Auf diese Tücken müssen Sie achten
Allgemeine Hinweise
Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.
Arbeitsvertrag für Beschäftigte, auf die der TVöD Anwendung findet und die befristet eingestellt sind
Zwischen .........................
vertreten durch: .........................
Anschrift: ......................... (Arbeitgeber/in)
und
Frau/Herrn .........................
wohnhaft in: .........................
geboren am: ............... (Beschäftigte/r)
wird vorbehaltlich.........................
.........................
folgender
Arbeitsvertrag
geschlossen.
§ 1 Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses, Arbeitszeit
(1) Frau/Herr ...............
wird ab ...............
befristet eingestellt.
□ als Vollzeitbeschäftigte/r
□ als Teilzeitbeschäftigte/r
□ mit der Hälfte der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer/eines entsprechenden Vollbeschäftigten
□ mit ....................... der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer/eines entsprechenden Vollbeschäftigten
□ mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von ………… Stunden.
Der Arbeitsvertrag ist
□ wegen Vorliegens eines sachlichen Grundes nach § 14 Abs. 1 TzBfG
□ kalendermäßig befristet bis zum ……………………………………………………
□ zweckbefristet für die Dauer ……………………………………………………….., längstens bis zum ……………………………………………………………………
□ befristet gemäß § 21 BEEG für die Dauer des Beschäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz/der Elternzeit von ………, längstens bis zum …………………….…………
□ befristet für die Dauer der Teilzeitbeschäftigung von ……. gemäß § 11 TVöD/§ 9a TzBfG, längstens bis zum……………………………………….
□ befristet zur Vertretung von ……. gemäß § 6 PflegeZG, längstens bis zum ……………………………..……………………………….
□ befristet zur Vertretung von ……. gemäß § 2 Abs. 3 FPflZG iVm. § 6 PflegeZG, längstens bis zum …………..…………………………………...
□ ………………………………………………….
□ ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes nach
□ § 14 Abs. 2 TzBfG
□ § 14 Abs. 3 TzBfG
befristet bis zum ………………………………………
(2) Die/Der Beschäftigte ist im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht- und Schichtarbeit sowie Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet.
§ 2 Anwendung von Tarifverträgen
Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach der durchgeschriebenen Fassung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) für den Dienstleistungsbereich
□ Verwaltung (TVöD-V)
□ Krankenhäuser (TVöD-K)
□ Pflege- und Betreuungseinrichtungen (TVöD-B)
□ Sparkassen (TVöD-S)
□ Flughäfen (TVöD-F)
□ Entsorgung (TVöD-E)
und den ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) jeweils geltenden Fassung einschließlich des Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (§ 1 Abs. 2 TVÜ-VKA). Außerdem finden die im Bereich des Arbeitgebers jeweils geltenden sonstigen einschlägigen Tarifverträge Anwendung. 3Beim Wechsel in einen anderen Di...