Kurzbeschreibung
Arbeitsvertragsmuster mit Beschäftigten, für die der TVöD gilt und die befristet eingestellt werden (Bund). Die Verwendung dieses Vertragsmusters wird vom Bundesinnenministerium empfohlen.
Vorbemerkung
Die Verwendung dieses Vertragsmusters wird vom Bundesinnenministerium empfohlen.
Auf diese Tücken müssen Sie achten
Allgemeine Hinweise
Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.
Muster für Arbeitsverträge mit Beschäftigten, die befristet eingestellt werden
Zwischen
der Bundesrepublik Deutschland
vertreten durch ........................................ (Arbeitgeber)
und
Frau/Herr ........................................
wohnhaft in ........................................
geboren am .................... (Beschäftigte/Beschäftigter)
wird - vorbehaltlich ........................................ - folgender
A r b e i t s v e r t r a g |
§ 1
Herr / Frau
wird ab .........................
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[ ] als Vollbeschäftigte/Vollbeschäftigter befristet eingestellt. |
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[ ] als Teilzeitbeschäftigte/Teilzeitbeschäftigter mit .................... v.H. der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines entsprechenden Vollbeschäftigten befristet eingestellt. Die/Der Teilzeitbeschäftigte ist im Rahmen begründeter dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet. |
Das Arbeitsverhältnis ist befristet
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[ ] bis zum .................... |
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[ ] bis zum Erreichen folgenden Zweckes "..........................................................."; längstens bis zum .................... |
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[ ] für die Dauer eines Beschäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz / der Elternzeit / der Arbeitsfreistellung zur Betreuung eines Kindes von ....................; längstens bis zum ..................... |
§ 2
Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), den besonderen Regelungen für die Verwaltung (TVöD – Besonderer Teil Verwaltung), dem Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund) und den diese ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich des Bundes jeweils geltenden Fassung.
Auf das Arbeitsverhältnis finden die Regelungen für das Tarifgebiet [ ] Ost [ ] West Anwendung.
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[ ] Auf das Arbeitsverhältnis findet § 21 Abs. 1 bis 5 BEEG Anwendung. |
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[ ] Auf das Arbeitsverhältnis findet
- [ ] § 6 Abs. 1 bis 3 PflegeZG
- [ ] § 2 Abs. 3 FPfZG i.V.m. § 6 Abs. 1 bis 3 PflegeZG
- [ ] § 2 Abs. 5 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 FPfZG i.V.m. § 6 Abs. 1 bis 3 PflegeZG
Anwendung. |
§ 3
(1) |
[ ] Die Probezeit beträgt sechs Monate. [ ] Die Probezeit beträgt sechs Wochen. |
(2) |
[ ] Für die Kündigung des gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 TVöD befristeten Arbeitsverhältnisses gilt § 34 Abs. 1 TVöD. [ ] Für die Kündigung des gemäß § 30 Abs. 1 Satz 2 TVöD befristeten Arbeitsverhältnisses gilt § 30 Abs. 4 und 5 TVöD. |
§ 4
Die/Der Beschäftigte ist in die Entgeltgruppe ......................... TVöD eingruppiert.
Der Arbeitgeber ist berechtigt, der/dem Beschäftigten aus dienstlichen Gründen eine andere Tätigkeit im Rahmen der Entgeltgruppe zuzuweisen.
§ 5
(1) |
Es wird folgende Nebenabrede vereinbart: [ ] ............................................................ |
(2) |
Die Nebenabrede kann mit einer Frist
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[ ] von zwei Wochen zum Monatsschluss |
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[ ] von ......................... zum ......................... |
schriftlich gekündigt werden. |
(3) |
Die Vereinbarung von Nebenabreden bedarf der Schriftform (§ 2 Abs. 3 Satz 1 TVöD). |
........................................ |
Ort, Datum |
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........................................ |
........................................ |
Arbeitgeber |
Beschäftigte/Beschäftigter |