Kurzbeschreibung
Ziel des Nachweisgesetzes ist mehr Information für den einzelnen Arbeitnehmer über seine wesentlichen Vertragsbedingungen durch stärkere Formalisierung. In erster Linie enthält es eine Informationspflicht. Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.
Auf diese Tücken müssen Sie achten
Allgemeine Hinweise
Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.
Niederschrift nach dem Nachweisgesetz
Nach dem Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz) vom 20. Juli 1995 wird neben dem zwischen
der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch.........................
mit Sitz in .........................(Arbeitgeber)
und
.........................
geschlossenen Arbeitsvertrag vom ...............
Folgendes niedergelegt
Die Beschäftigung erfolgt
[ ] in ............... (Arbeitsort)
[ ] an verschiedenen Orten
Die tariflichen Vorschriften über die Versetzung, Abordnung, Zuweisung und Personalgestellung bleiben unberührt.
Die Beschäftigung erfolgt als......................... .
Die Übertragung anderer Tätigkeiten bleibt vorbehalten.
- Die Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts, die Arbeitszeit, die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden, die Dauer des Urlaubs sowie ein etwaiger Anspruch auf Fortbildung richten sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) einschließlich der besonderen Regelungen für die Verwaltung (TVöD BT-V) und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich des Bundes jeweils geltenden Fassung (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, 8, 10, 11 und 12 des Nachweisgesetzes).
Neben dem tariflich zustehenden Arbeitsentgelt wird folgender Entgeltbestandteil / werden folgende Entgeltbestandteile gewährt:
.........................
- Versorgungsträger für die betriebliche Altersversorgung nach dem Tarifvertrag Altersversorgung (ATV) ist die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) in 76240 Karlsruhe (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 13 Nachweisgesetz).
Das bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses einzuhaltende Verfahren (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 14 Nachweisgesetz) richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) einschließlich der besonderen Regelungen für die Verwaltung (TVöD BT-V) und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich des Bundes jeweils geltenden Fassung sowie nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Dies sind insbesondere:
§§ 30, 34 TVöD (Kündigungsfristen)
§ 623 Bürgerliches Gesetzbuch (Schriftform)
§ 4 Kündigungsschutzgesetz (Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage).
- Auf das Arbeitsverhältnis finden die beim Arbeitgeber geltenden Dienstvereinbarungen in der jeweiligen Fassung Anwendung (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 15 Nachweisgesetz).
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Ort, Datum |
Arbeitgeber |
Ich bestätige hiermit den Erhalt der Niederschrift: |
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................................ Ort, Datum |
.................................. (Vor- und Nachname) |