Vermögenswirksame Leistungen gehören zu den steuerpflichtigen Einnahmen i. S. des Einkommensteuergesetzes und sind Einkommen, Verdienst oder Entgelt (Arbeitsentgelt) im Sinne der Sozialversicherung und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (§ 2 Abs. 6 5. VermBG). Die Steuer- und Sozialversicherungspflicht der vermögenswirksamen Leistungen gilt unabhängig davon, ob es sich um zusätzlich zum Arbeitslohn nach § 10 5. VermBG gezahlte vermögenswirksame Leistungen handelt oder um die vermögenswirksame Anlage von Lohnteilen gemäß § 11 5. VermBG.

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