Die Pflichtversicherten erhalten jeweils nach Ablauf des Kalenderjahrs bzw. bei Beendigung der Pflichtversicherung einen Nachweis über die bisher erworbene Anwartschaft auf Betriebsrente wegen Alters. Die Nachweise werden von der Zusatzversorgungseinrichtung erstellt und dem Arbeitgeber zur Weiterleitung an den Versicherten zur Verfügung gestellt.

Die Beschäftigten können den Nachweis innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten nach dessen Zugang schriftlich beanstanden. Die Beanstandung der entrichteten Beiträge und/oder der gemeldeten Entgelte ist gegenüber dem Arbeitgeber, die Beanstandung der ausgewiesenen Bonuspunkte gegenüber der Zusatzversorgungseinrichtung zu erheben. Das Ergebnis der Prüfung dieser Beanstandung ist dem Beschäftigten schriftlich mitzuteilen. War die Beanstandung berechtigt, erhält der Versicherte einen korrigierten Nachweis. Die Nachweise bzw. Mitteilungen an den Versicherten müssen jeweils mit einem Hinweis über die Ausschlussfrist versehen sein.

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