Neues Beschäftigtendatenschutzgesetz noch im Januar
Kaum ein Experte hatte noch mit Bewegung beim Beschäftigtendatenschutz vor der Bundestagswahl gerechnet. Obwohl der erste Entwurf nun seit über zwei Jahren vorliegt, kam das Gesetz nicht über die erste Lesung im Bundestag hinaus. Das soll sich nun ändern. Noch Ende Januar soll der Bundestag darüber entscheiden, berichteten Michael Kamps, Rechtsanwalt bei CMS Hasche Sigle in Köln, im Blog der Anwaltskanzlei sowie die FAZ am Wochenende. Die neuen Vorgaben könnten für Unternehmen dann bereits im August gelten.
Die neuen Vorschriften stellen laut FAZ jede Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten im Beschäftigungsverhältnis unter den Vorbehalt, dass sie erforderlich sind und ihnen keine wichtigeren Interessen des betroffenen Mitarbeiters entgegenstehen.
Heimliche Videoaufnahmen verboten
Grundsätzlich verbieten will die Koalition heimliche Videoaufnahmen. Die offene Überwachung soll aber erleichtert werden. Die FDP-Expertin Piltz sprach in der FAZ von einem "Mindeststandard für alle Betriebe", der auch durch Betriebsvereinbarungen nicht unterschritten werden dürfe. Verboten sei jedwede Videoüberwachung in Umkleiden, Schlafräumen oder im Sanitärbereich. Eine offene Videoüberwachung werde an strikte Vorgaben gebunden und dürfe nicht zur allgemeinen Verhaltens- oder Leistungskontrolle eingesetzt werden. Der CSU-Experte Frieser hatte betont, auch die Unternehmen würden in die Lage versetzt, nach klaren Regeln Korruption zu bekämpfen.
Neue Regeln zum Umgang mit den Daten aus Social Media
Zudem soll der Arbeitgeber auf Daten aus sozialen Netzwerken wie Facebook oder Xing künftig ohne Erlaubnis des Betroffenen nicht mehr zugreifen dürfen. Der ursprüngliche Entwurf hatte noch vorgesehen, dass Personaler Daten von beruflich orientierten Netzwerken wie Xing nutzen dürften. Auch eine befürchtete Hürde für Konzerne scheint in der neuen Fassung wieder vom Tisch. Möglicherweise komme tatsächlich ein Konzernprivileg – beschränkt auf die Übermittlung von Beschäftigtendaten zwischen rechtliche selbständigen Unternehmen im Sinne des §15 AktG, schreibt Rechtsanwalt Kamps auf dem Blog von CMS Hasche Sigle. Zudem solle der automatisierte Abgleich von Beschäftigtendaten nicht nur bei Straftaten, sondern auch "zur Erfüllung gesetzlicher Prüf- oder Kontrollpflichten" zulässig sein, berichtet Kamps.
Kritik von mehreren Seiten
Ob und in welcher Form das Gesetz aber in Kraft tritt, ist noch nicht endgültig klar. Der Widerstand formiert sich schon: "Es ist ein Anschlag auf die Arbeitnehmerrechte", sagte etwa DGB-Chef Michael Sommer dem ARD-Hauptstadtstudio. Eine massive Ausweitung der Möglichkeiten zur offenen Überwachung schaffe gläserne Arbeitnehmer, monierte der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds. SPD-Fraktionsvize Christine Lambrecht sprach von einer Mogelpackung: "Die Änderungen zum ursprünglich vorgelegten Entwurf täuschen darüber hinweg, dass die Arbeitgeberinteressen hier weiter eindeutig den Ton angeben." Der Jurist beim Vorstand der IG Metall, Thomas Klebe, hat von der schwarze-gelben Koalition die Rücknahme ihres Gesetzentwurfs zum Arbeitnehmer-Datenschutz verlangt. "Wir brauchen einen Neuanlauf, damit ein vernünftiger Datenschutz herauskommt", sagte er der Nachrichtenagentur dpa in Erfurt. "Was vorgelegt wurde, ist Datenschutz für das letzte Jahrhundert."
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