CSRD: Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU

Die Corporate Sustainability Reporting Direktive (CSRD) bringt für Unternehmen in Deutschland eine deutliche Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Ab dem 1. Januar 2024 sind zunächst Unternehmen berichtpflichtig, die bereits der Non-Financial Reporting Directive unterliegen. Darauffolgend auch kapitalmarktorientierte kleine und mittelständische Unternehmen.

Nachhaltigkeit sowie die Berichterstattung sind für viele Unternehmen schon heute tägliche Praxis. Mit der EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD), die am 5. Januar 2023 in Kraft getreten ist, werden sich ab dem Jahr 2024 die Anforderungen deutlich ändern: Mehr Unternehmen werden rechtlich verpflichtend anhand verbindlicher EU-Standards umfassend über Nachhaltigkeitsaspekte in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung Bericht erstatten müssen.

In der Praxis bedeutet das: Nicht nur die großen Unternehmen, sondern alle am Börsenmarkt notierten Unternehmen (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen) müssen künftig darüber Bericht erstatten, wie sich ihr Geschäftsmodell auf ihre Nachhaltigkeit auswirkt und wie externe Nachhaltigkeitsfaktoren (etwa Klimawandel oder Menschenrechtsfragen) ihre Tätigkeiten beeinflussen. Auch können kleinere Unternehmen indirekt betroffen sein, wenn sie berichtspflichtigen Unternehmen Daten liefern sollen. Zudem werden eine digitale Kennzeichnungspflicht sowie eine externe Prüfung der Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtend.

CSRD-Zeitplan: Für welche Unternehmen gilt ab wann die neue CSR-Berichtspflicht?

Unternehmen, die bereits unter die Richtlinie über die Angabe nicht-finanzieller Informationen fallen, werden im Jahr 2025 erstmalig verpflichtet sein, nach CRDS-Vorgaben über das Geschäftsjahr 2024 Bericht zu erstatten. Dies sind Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitenden.

Darauffolgend wird die Berichtspflicht in mehreren Schritten ausgeweitet. Es folgen alle rechtlich großen Unternehmen, die derzeit nicht der Richtlinie über die Angabe nicht-finanzieller Informationen unterliegen. Sie werden ab dem Jahr 2026 erstmalig über das Geschäftsjahr 2025 Bericht erstatten müssen.

Börsennotierte KMU (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen), kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen werden ab dem Jahr 2027 erstmalig über das Geschäftsjahr 2026 Bericht erstatten müssen, sofern sie nicht ausnahmsweise von der Möglichkeit des Aufschubs bis 2028 Gebrauch machen können.

Unternehmen aus Drittländern mit einem EU-Nettoumsatz von über 150 Millionen Euro, die mindestens ein Tochterunternehmen oder eine Zweigniederlassung in der EU haben und bestimmte Schwellenwerte überschreiten, müssen ab dem Jahr 2029 erstmalig über das Geschäftsjahr 2028 Bericht erstatten.

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Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU: die wesentlichen Inhalte

Mit der CRS-Richtlinie müssen die Berichtsinhalte die doppelte Wesentlichkeit, also zwei Perspektiven, berücksichtigen. Unternehmen sind verpflichtet, sowohl über die Auswirkungen der Aktivitäten des Unternehmens auf Gesellschaft, Umwelt und Klima als auch über Auswirkungen von außen auf das Unternehmen wie negative finanzielle Konsequenzen des Klimawandels oder des Biodiversitätsverlusts sowie zu berichten.

Die CSR-Richtlinie verpflichtet Unternehmen dazu, über Nachhaltigkeitsziele und Kennzahlen zu berichten. Laut der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen Unternehmen für ihre Berichte bis zu 1144 quantitative und qualitative Datenpunkte standardisiert erheben.

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung muss mit begrenzter Sicherheit von einem akkreditierten, unabhängigen Prüfer geprüft werden.

In Zukunft soll auch für nachhaltigkeitsbezogene Informationen ein digitales Tagging gemäß der ESEF-Verordnung erfolgen. Damit werden Finanz- und Nachhaltigkeitsberichte künftig in eine EU-weite digitale Datenbank ("European Single Access Point") hochgeladen.

Umsetzung der CSRD in nationales Recht: der Zeitplan

Die neuen Vorschriften müssen innerhalb von 18 Monaten von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Voraussichtlich wird das bis Ende Juni 2024 sein.



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