Kommt Bewegung in die bAV?
Lange genug stagnierte die bAV – die Niedrigzinsphase macht die zweite Säule der Alterssicherung für Arbeitnehmer unattraktiv, für Unternehmen wegen der hohen Pensionsrückstellungen finanziell und bilanziell problematisch. Doch nun gibt es Anlass zur Hoffnung, dass die Bundesregierung in den nächsten Wochen doch noch erste Schritte in Richtung der bereits im Koalitionsvertrag versprochenen Förderung der bAV unternimmt. „Schon länger werden die Ergebnisse der vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) in Auftrag gegebenen Studie ‚Optimierungsmöglichkeiten bei den bestehenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Förderregelungen der bAV‘ erwartet“, erklärt Dr. Paulgerd Kolvenbach, Geschäftsführer der Longial GmbH. Die Ergebnisse des Gutachtens sollen nun im Februar vorgelegt werden.
Gutachten zur Nahles-Rente kommt im Frühjahr
Und auch für das Anfang 2015 vorgestellte und teilweise kontrovers diskutierte „Neue Sozialpartnermodell Betriebsrente“ (Nahles-Rente) hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Gutachten in Auftrag gegeben. Der Inhalt: Alternativen zu den gemeinsamen Einrichtungen aufzeigen, Möglichkeiten erarbeiten, wie bestehende Einrichtungen von dem Modell profitieren und wie nicht-tarifgebundene Arbeitgeber und Beschäftigte möglichst umfassend in das Modell eingebunden werden können. Das Ergebnis wird im Frühjahr 2016 erwartet.
Für bAV-Experten Kolvenbach höchste Zeit: „Es wird langsam Zeit, wenn Frau Nahles noch in dieser Legislaturperiode etwas in Bewegung bringen will. Noch besteht die Chance, den gordischen Knoten einer neuen bAV zu durchschlagen.“
Doppelte Krankenversicherungspflicht bei der bAV erneut in der Diskussion
Mit dem Argument, dass die doppelte Krankenversicherungsbeitragspflicht bei vielen Arbeitnehmern als Hemmschuh der bAV angesehen wird, eröffnete die CDU im Herbst 2015 die Diskussion um die Doppelverbeitragung auf Direktversicherungen und Versorgungszusagen. Die Fraktion Die Linke stellte daraufhin einen Antrag im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages mit Aufforderung an die Bundesregierung, einen Gesetzesentwurf zur Beendigung der doppelten Beitragszahlung vorzulegen. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit soll am 27. Januar das Thema zur Sprache kommen. „Angesichts der zu erwartenden Mindereinnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Abschaffung der Doppelverbeitragung dürfte damit so schnell nicht zu rechnen sein. Vielleicht liefert das Gutachten im Auftrag des BMAS ja auch hierzu neue Ansätze“, kommentiert bAV-Experte Kolvenbach.
Kommt eine Bilanzierungshilfe?
Die wachsenden Belastungen der Unternehmen – inklusive Meldungen von Insolvenzen wegen zu hoher Pensionsverpflichtungen – ließen ebenfalls auf Unterstützung durch die Politik hoffen. Sowohl eine Ausweitung des Zeitraums für die Festlegung des HGB (Handelsgesetzbuch)-Zinssatzes von sieben Jahren auf zwölf oder 15 Jahre sowie eine Überprüfung des Zinses zur steuerlichen Bewertung der Pensionsverpflichtungen sollten auf den Prüfstand. Doch nichts geschah: „Die handfeste Forderung nach einer Bilanzierungshilfe für verlustbedrohte Unternehmen wurde zu einem Grundsatzproblem der unzureichenden steuerlichen Rahmenbedingungen aufgebohrt. Dass diese nicht durch einen Federstreich zu verändern sind, liegt auf der Hand. Für die Unternehmen bleibt zu hoffen, dass das Thema im laufenden Jahr wieder auf seinen eigentlichen Kern zurückgeführt wird, denn auch in 2016 und in den folgenden Jahren werden die handelsrechtlichen Pensionslasten weiter steigen, wenn im HGB nichts passiert“, so Paulgerd Kolvenbach.
Höchstrechnungszins bleibt
Als weitere Konsequenz der Zinsschmelze wurde letztes Jahr der Höchstrechnungszins (auch Garantiezins genannt) diskutiert – Abschaffung ja oder nein? Das vorläufige Ergebnis fasst der Longial-Geschäftsführer zusammen: „Der Höchstrechnungszins auf Lebens- und Rentenversicherungen wird bis mindestens 2018 beibehalten. Die deutschen Lebensversicherer können damit ihre klassischen Policen weiter nach althergebrachtem Modell kalkulieren.“ 2018 soll dann geprüft werden, ob der Garantiezins im Zuge der neuen EU-Eigenkapitalregeln (Solvency II) nicht doch überflüssig ist.
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