Zweiter und dritter Weg

Bilderserie 25.02.2013 Kirchenarbeitsrecht
Zweiter und dritter Weg
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Auch beim Thema "Tarifverträge" gehen Kirchen andere Wege, verglichen mit sonstigen Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Unternehmen. "Im Rahmen des sogenannten zweiten Weges gibt es auch für Kirchen die Möglichkeit, Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge auszugestalten", sagt Horst. "Bei dem maßgeblichen Tarifverfahren handelt es sich jedoch um ein eigenständiges Verfahren, das am Leitbild der Kirchen ausgerichtet ist", erklärt der Rechtsanwalt. Im Konfliktfall entscheide ein unparteiischer Schlichter.

Meist wollen sich Kirchen jedoch nicht an Tarifverträge binden und wählen den sogenannten dritten Weg. "Bei diesem Sonderweg handeln Kommissionen, die paritätisch mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzt sind, Arbeitsvertragsrichtlinien aus", sagt Rechtsanwalt Horst. Kommt es zum Konflikt, wird dieser durch einen neutralen Vorsitzenden gelöst.