Durch die Verbindung zwischen Ausbildung oder regelmäßigen Praktika in einem Betrieb und dem Hochschulstudium kann ein hoher Bezug zum späteren Berufsfeld hergestellt werden.
Studierende gehen beim dualen Studium mit einem Unternehmen eine Art Ausbildungsvertrag ein. Dabei verpflichten sie sich, in der studienfreien Zeit in der Firma zu arbeiten.
Als Gegenleistung erhält der Studierende eine Art Stipendium über die gesamte Studiendauer. So wird neben der Übernahme der Studiengebühren (falls vorhanden) durch das Unternehmen außerdem ein Gehalt gezahlt. Dies ist vom Umfang her mit einem Auszubildendengehalt vergleichbar. Das Unternehmen auf der anderen Seite beschäftigt einen Studenten/Praktikanten, der sich im jeweiligen Unternehmen bereits gut auskennt, wenn das Studium endet.
4 Modelle eines Dualen Studiums
Insgesamt gibt es 4 verschiedene duale Studienmodelle, die unter dem Begriff duales Studium zusammengefasst werden. 2 davon sind Studiengänge auf dem ersten Bildungsweg ohne eine vorher abgeschlossene Ausbildung. Die anderen 2 Varianten sind Weiterbildungswege für Studierende, die bereits eine Berufsausbildung vorweisen können.
Ausbildungsintegrierender Studiengang: Bei diesem, meist 4-jährigen, Ausbildungsweg wird ein Bachelor-Studium mit einer Ausbildung mit IHK/HWK-Abschluss bzw. fachschulischem Abschluss kombiniert.
Praxisintegrierender Studiengang: Dieser 3- bis 4-jährige Ausbildungsweg verbindet ein Bachelor-Studium mit integrierten Praxisphasen.
Berufsintegrierender Studiengang: Ein zumeist 3- bis 4-jähriger Ausbildungsweg, der einen Studien-Abschluss mit Teilzeittätigkeit kombiniert.
Berufsbegleitender Studiengang: Hier wird ein Studien-Abschluss mit einer Vollzeittätigkeit kombiniert.
Voraussetzungen im Unternehmen
Prinzipiell kann jedes Unternehmen ein duales Studium anbieten. Lediglich die Kooperation mit einer Hochschule ist dazu nötig, um den theoretischen Teil der Ausbildung abzudecken. Wenn ein ausbildungsintegrierender Studiengang angeboten werden soll, ist es zudem erforderlich, dass es sich bei dem Unternehmen um einen Ausbildungsbetrieb handelt. Außerdem muss ein Mitarbeiter über einen Ausbilder-Schein (AdA-Schein) verfügen. Bei einem praxisintegriertem Studium ist dies nicht zwingend nötig, da die Studierenden lediglich regelmäßige Praktika im Unternehmen absolvieren.