§ 8a ATG regelt eine durchsetzbare Insolvenzsicherungspflicht für die Arbeitszeitguthaben (Wertguthaben) aus der Altersteilzeit. Der Arbeitgeber hat dabei die Wahl der Absicherung, die z. B. durch Bürgschaften, Versicherungslösungen, Kapitalanlagemodelle oder branchenspezifische Lösungen erfolgen kann.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen