Unterstellt der Arbeitgeber/Auftraggeber, dass eine Arbeitnehmereigenschaft nicht vorliegt, und behält deshalb keine Lohnsteuer ein, kann er sich nur von der Lohnsteuerhaftung befreien, wenn er den unterlassenen Lohnsteuereinbehalt unverzüglich dem Finanzamt mitteilt.[1]

Bejaht das Finanzamt eine Arbeitnehmereigenschaft, erlässt es regelmäßig einen Haftungsbescheid gegen den Arbeitgeber. Hiergegen kann der vermeintliche Arbeitgeber Rechtsmittel einlegen (Einspruch, Klage und Revision).

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