Dokument |
Bisherige Vorgabe |
Vorgaben nach Inkrafttreten |
Unbefristete Arbeitsverträge |
Der Arbeitsvertrag selbst ist formfrei möglich, selbst mündlich. Achtung: Dann muss aber der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen separat in Schriftform erfolgen. Auf den Nachweis kann verzichtet werden, wenn der Arbeitsvertrag die wesentlichen Vertragsbedingungen enthält und in Schriftform erfolgt. |
formfrei |
Befristung auf die Regelaltersgrenze |
Schriftform |
Textform |
Nachweis der wesentlichen Bedingungen zum Arbeitsvertrag nach § 2 NachwG |
Schriftform |
Textform Achtung: Wenn die wesentlichen Vertragsbedingungen im Arbeitsvertrag enthalten sind und dieser in Textform erfolgt, kann auf den separaten Nachweis verzichtet werden. Schriftform weiterhin für: Wirtschaftsbereiche und Wirtschaftszweige nach § 2a Abs. 1 SchwarzArbG |
Befristete Arbeitsverträge |
Schriftform Hinweis: Die elektronische Form ist umstritten. |
Schriftform Hinweis: Die elektronische Form ist unstreitig möglich |
Geltendmachung der Elternzeit, § 16 BEG |
Schriftform Hinweis: Die elektronische Form ist umstritten. |
Für Kinder, die ab dem 1.5.2025 geboren sind: Textform Für Kinder, die vor dem 1.5.2025 geboren sind: Schriftform Hinweis: Die elektronische Form ist unstreitig möglich |
Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit, § 15 BEEG |
Schriftform |
Für Kinder, die ab dem 1.5.2025 geboren sind: Textform Für Kinder, die vor dem 1.5.2025 geboren sind: Schriftform |
Ablehnung des Antrags auf Teilzeit während der Elternzeit, § 15 BEEG |
Schriftform |
Für Kinder, die ab dem 1.5.2025 geboren sind: Textform Für Kinder, die vor dem 1.5.2025 geboren sind: Schriftform |
Mutterschutz: Gefährdungsbeurteilung, § 10 MuSchG |
Arbeitgeber führt Gefährdungsbeurteilung durch |
Arbeitgeber führt keine Gefährdungsbeurteilung durch, wenn die Frau die Tätigkeit gem. Mutterschutzregel (Ausschuss für Mutterschutz, § 30 MuSchG) nicht ausüben darf. |
Geltendmachung von Pflegezeit und Familienpflegezeit |
Schriftform |
Textform |
Vereinbarung von Teilzeitarbeit während der Pflegezeit / Familienpflegezeit |
Schriftform |
Schriftform |
Arbeitszeugnisse, § 109 GewO |
Schriftform Hinweis: Für Ausbildungszeugnisse gilt schon seit 1.8.2024 mit Einwilligung des Mitarbeiters: elektronische Form. Rückdatierung des Ausstellungsdatums wegen des Zeitstempels der elektronischen Signatur nicht möglich. |
Mit Einwilligung des Mitarbeiters: elektronische Form Rückdatierung des Ausstellungsdatums wegen des Zeitstempels der elektronischen Signatur nicht möglich. |
Kündigungen |
Schriftform |
Schriftform |
Aushangpflichten, Arbeitszeitgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz |
Aushang in ausgedrucktem Format |
Aushang in digitalem Format Achtung: In der Praxis ist der digitale Aushang bereits anerkannt. Die Änderung dieser Gesetze ist rein deklaratorisch. |
Überlassungsvertrag zwischen Ver- und Entleiher, § 12 Abs. 1 Satz 1 AÜG |
Schriftform |
Textform |
Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege, bspw. Lohn- und Gehaltslisten |
10 Jahre |
8 Jahre, auch rückwirkend für bereits ausgestellte oder empfangene Rechnungen und andere Belege |
Aufbewahrungsfristen für Handelsbücher und Jahresabschlüsse |
10 Jahre |
10 Jahre |
Aufbewahrungsfristen nach Handels- und Steuerrecht, bspw. Geschäftsbriefe |
6 Jahre |
6 Jahre |