Das Arbeitsschutzgesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen.[1] Ausgenommen sind Hausangestellte in privaten Haushalten sowie Beschäftigte auf Seeschiffen und in Betrieben, die dem Bundesberggesetz unterliegen.[2] Verantwortlich für die Umsetzung des Arbeitsschutzes ist der Arbeitgeber bzw. ihm insoweit gleichgestellte Personen.[3]

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