Auch eher ungünstige Arbeitszeiten werden von den Beschäftigten durchaus ohne größeres Stresserleben in Kauf genommen, wenn sie das als gerecht empfinden. So wird z. B. oft bei der Urlaubsplanung die Sommerzeit eher Familien mit schulpflichtigen Kindern zugestanden oder Feiertagsarbeit wird abwechselnd geleistet ("Arbeitest du an Weihnachten, arbeite ich an Silvester, nächstes Jahr machen wir es dann umgekehrt").

Führungskräfte sollten bei der Arbeitszeitplanung allerdings nicht ihr eigenes Gerechtigkeitsempfinden zugrunde legen. Stattdessen macht es Sinn, mit dem betroffenen Team gemeinsam Regeln zu erarbeiten, die von möglichst vielen als gerecht und fair empfunden werden. Gleichbehandlung ist nicht immer gerecht, wie das Beispiel der Urlaubsplanung zeigt. Eine gewisse Ungleichbehandlung kann durchaus als gerecht empfunden werden, wenn damit andere Nachteile ausgeglichen werden. So könnten z. B. ältere Kollegen von den Nachtdiensten entlastet werden, weil sie diese Schichten schon seit so vielen Jahren übernommen hatten. Darüber sollte aber auf jeden Fall im Team gesprochen werden, damit auch alle die Regelungen verstehen und akzeptieren. Ansonsten kann es zu Neid und Missgunst kommen.

 
Praxis-Beispiel

Missgunst verhindert Urlaubstage

In einer Firma aus dem Produktionsbereich gab es nur sehr wenig Fluktuation, daher waren viele Mitarbeitende bereits seit Jahrzehnten hier angestellt. Die Geschäftsleitung beobachtete bei den älteren Beschäftigten aufgrund der körperlich schweren Arbeit zunehmend Gesundheitsprobleme. Um dies auszugleichen, wurde allen über 50-Jährigen mit einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 10 Jahren jedes Jahr ein weiterer Urlaubstag gewährt. Die Freude bei den langjährig Beschäftigten war groß, sie empfanden diese zusätzlichen Urlaubstage als Erleichterung und Anerkennung ihrer langjährigen Arbeitsleistung.

Leider wurde das von einigen Jüngeren durchaus mit Unmut betrachtet. Sie drohten mit Klagen wegen Diskriminierung und Ungleichbehandlung, wenn sie nicht auch zusätzliche freie Tage bekämen. Schweren Herzens musste die Geschäftsführung daraufhin die neue Regelung für die Älteren zurücknehmen.

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