Entscheidungsstichwort (Thema)
Deutsche Post AG. Stufenzuordnung
Verfahrensgang
LAG Mecklenburg-Vorpommern (Urteil vom 20.04.2021; Aktenzeichen 2 Sa 222/20) |
ArbG Rostock (Urteil vom 30.07.2020; Aktenzeichen 1 Ca 461/20) |
Tenor
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 20. April 2021 - 2 Sa 222/20 - aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rostock vom 30. Juli 2020 - 1 Ca 461/20 - wird zurückgewiesen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Fundstellen
Dokument-Index HI15178659 |
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