Überblick

Es gibt zahlreiche Aspekte, die dazu beitragen, dass Unternehmen als attraktive Arbeitgeber angesehen werden. Dazu zählen eine positive und unterstützende Arbeitsatmosphäre, Möglichkeiten zur beruflichen Entwicklung und Karriereaufstieg, flexible Arbeitsmodelle sowie eine ausgewogene Work-Life-Balance. Nicht zu vernachlässigen sind jedoch auch die attraktiven Zusatzleistungen seitens des Arbeitgebers, auch bekannt als Benefits, die zu diesen Faktoren beitragen. Bei Benefits geht es immer mehr als nur um das Gehalt. Sie können dabei sowohl als geldwerte Vorteile als auch in Form von monetären Zusatzleistungen, die über das Gehalt hinausgehen, realisiert werden. Der Begriff "Benefit" ist nicht gesetzlich oder durch gerichtliche Entscheidung definiert, sondern wird in der Praxis häufig als Oberbegriff für sämtliche Leistungen dieser Art durch den Arbeitgeber verwendet.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Im Rahmen der Benefits werden Vorschriften wie das Vertragsrecht, die Beachtung der §§ 307 ff. BGB, Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, die Voraussetzungen einzelner Normen des Arbeitszeitgesetzes, des Teilzeitbefristungsgesetzes, des Entgelttransparenzgesetzes und Prinzipien wie den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz und das AGG relevant.

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