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Berufsausbildung: Voraussetzungen und Pflichten / 1.3.2 Funktion des Ausbilders

Dr. Fabian Clemens
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Der Ausbilder ist im Idealfall der Dreh- und Angelpunkt für den Auszubildenden und damit Ansprechpartner für sämtliche Belange des Auszubildenden. Gleichzeitig ist er Lehrer und dafür zuständig, die Verpflichtungen des Ausbildenden aus § 14 BBiG zu erfüllen. Dazu gehört, den Auszubildenden am ersten Ausbildungstag durch den Betrieb zu führen und mit der Fach- und Personalabteilung und dem Betriebsrat bekannt zu machen. Weiterhin hat er die notwendigen arbeitsschutzrechtlichen Unterweisungen zu organisieren und sich im Laufe des Ausbildungsverhältnisses die Ausbildungsnachweise vorlegen zu lassen.[1]

[1] § 14 Abs. 2 BBiG.

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