Der Berufsausbildungsvertrag ist ein Vertrag zwischen einem/einer Auszubildenden und einem Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb).

Grundlage für die Verträge ist § 10 Berufsbildungsgesetz (BBiG) "Wer einen anderen zur Berufsausbildung einstellt (Ausbildender), hat mit dem Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag zu schließen".

Der Berufsausbildungsvertrag ist ein besonderes Vertragsverhältnis. Die inhaltliche Gestaltung unterliegt zahlreichen ausbildungs- und arbeitsrechtlichen Bedingungen, wodurch die Vertragsfreiheit eingeschränkt wird. Das Berufsbildungsgesetz regelt in § 11 BBiG einheitlich die formellen und inhaltlichen Mindestanforderungen an einen Berufsausbildungsvertrag.

Hinweis

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie[1] über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen haben sich neue Pflichten für Arbeitgeber bei der Erstellung von Berufsausbildungsverträgen ergeben.

Zusätzlich zu den bisherigen Angaben sind seit dem 1.8.2022 in Berufsausbildungsverträgen folgende Angaben aufzunehmen:

  • Name und Anschrift der Ausbildenden
  • Name und Anschrift der Auszubildenden

    bei Minderjährigen zusätzlich Name und Anschrift ihrer gesetzlichen Vertreter

  • Ausbildungsstätte
  • Zusammensetzung der Vergütung, sofern diese aus mehreren Bestandteilen besteht
  • Vergütung oder Ausgleich von Überstunden

Wird der Vertragsinhalt nicht schriftlich niedergelegt, so ändert dies nichts an der Vertragsgültigkeit.

Die nachfolgende Checkliste enthält wichtige Hinweise zum Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages.

Verstöße gegen die erforderlichen Vertragsniederschriften können mit Bußgeldern von bis zu 5.000 EUR geahndet werden.

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