Die steuerrechtliche Beurteilung der Entgeltausgabe hat ebenfalls Indizienwirkung. Sie kann nicht als alleiniges Kriterium für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung herangezogen werden, sondern ist in die Gesamtbewertung der Umstände des Einzelfalls einzubeziehen. Wird das gezahlte Entgelt steuerrechtlich nicht als Arbeitslohn behandelt und nicht als Betriebsausgabe gebucht, spricht dies gegen ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis. Die rechtmäßige Zahlung von Lohnsteuer und die Buchung als Betriebsausgabe sind hingegen ein Indiz für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis zu bewerten.

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