Es gibt viele Unternehmen, die Diensträder verleasen. Die Leasing-Verträge laufen meist 3 Jahre und beinhalten i. d. R. einen Versicherungsschutz bei Unfall und Diebstahl – mit oder ohne Selbstbeteiligung. Die monatliche Leasing-Rate bezahlt der Arbeitgeber und setzt die Kosten als Betriebsausgaben ab. Zusätzlich schließt er mit dem Arbeitnehmer für die entsprechende Leasing-Dauer einen Nutzungsüberlassungsvertrag als Ergänzung zum Arbeitsvertrag ab, der auch eine private Nutzung des Dienstrads erlaubt.
Zur Finanzierung des Dienstrads wird zwischen den Arbeitsvertragsparteien eine (teilweise) Gehaltsumwandlung vereinbart. Diese muss im Vorhinein getroffen werden. Damit verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Barlohns, darf aber auch privat mit dem Dienstrad fahren.
Die Versteuerung der Dienstradnutzung nach der Gehaltsumwandlung (0,25 % des Wertes des Dienstrads) ist regelmäßig niedriger als der vereinbarte "Gehaltsverzicht". Im Ergebnis sinkt durch die Gehaltsumwandlung die Berechnungsgrundlage für Lohnsteuer und Sozialversicherung, sodass der Arbeitnehmer weniger Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge bezahlt. Nachteilig ist, dass der Arbeitnehmer auch etwas weniger in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt. Die Gehaltsumwandlung bei einem Leasing-Vertrag mindert auch geringfügig die Bemessungsgrundlage für Kranken-, Arbeitslosen- und Elterngeld des Arbeitnehmers.
Überlassung eines Dienstrads im Wege der Barlohnumwandlung
Ein Arbeitnehmer, ledig und ohne Kinder (Steuerklasse I), katholisch, in Baden-Württemberg bezieht 3.000 EUR Bruttomonatsgehalt. Der Zusatzbeitrag seiner Krankenkasse AOK Baden-Württemberg beträgt 1,6 %.
Der Arbeitgeber vereinbart mit dem Arbeitnehmer schriftlich (als Anlage zum Arbeitsvertrag) eine Gehaltsumwandlung ab Februar in Höhe der künftigen Leasingrate von 119 EUR brutto für ein Pedelec, das der Arbeitnehmer für betriebliche und private Zwecke nutzen kann. Der Arbeitgeber übernimmt alle übrigen Kosten für das Pedelec wie Versicherungen etc. Das Pedelec hat laut Hersteller einen Wert von 2.800 EUR zzgl. 19 % Mehrwertsteuer (= brutto 3.332 EUR).
Vergleich der Lohnabrechnungen mit und ohne Dienstradüberlassung
Lohnabrechnung 2024 |
Ohne Dienstrad |
Mit Dienstrad |
Bruttomonatsgehalt |
3.000 EUR |
3.000,00 EUR |
abzgl. Leasingrate |
- |
- 119,00 EUR |
= Bruttomonatsgehalt nach Gehaltsumwandlung |
3.000,00 EUR |
2.881,00 EUR |
zzgl. geldwerter Vorteil aus dem Dienstrad (0,25% aus 3.332 EUR, abgerundet) |
- |
+ 8,00 EUR |
= Gesamtbrutto |
3.000,00 EUR |
2.889,00 EUR |
abzgl. Steuern (LSt, Soli, KiSt) |
- 342,90 EUR |
- 316,07 EUR |
abzgl. SV-Beiträge |
- 630,00 EUR |
- 606,69 EUR |
= Nettogehalt |
2.027,10 EUR |
1.966,24 EUR |
Differenz |
|
60,86 EUR |