Arbeitgeber und Arbeitnehmer können die Privatnutzung eines Dienstwagens an die Teilzeitsituation anpassen, allerdings muss dies direkt in der Dienstwagenvereinbarung mittels eines Widerrufsvorbehalts oder einer anderen Rücknahmemöglichkeit geregelt werden. Wird die Vereinbarung ohne Widerrufsvorbehalt oder Rücknahmemöglichkeit geregelt, gilt die Vereinbarung auch in der Freistellungsphase der Altersteilzeit.[1]

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