Dipl.-Inform. Jörg Schiemann
Seit Oktober 2020 gibt es vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) offiziell als Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) zugelassene Lösungen. Diese sind browserbasiert oder als App erhältlich. Sie sind teilweise auch mit Zusatzgeräten zu nutzen und werden umgangssprachlich als "App auf Rezept" tituliert.
Im Rahmen ihrer Zulassung müssen diese DiGA verschiedene Eigenschaften nachweisen. Datenschutz, Informationssicherheit sowie nachgewiesene positive Versorgungseffekte gehören beispielsweise dazu. Die aktuelle Übersicht ist jederzeit auf https://diga.bfarm.de/de abzurufen.
Die Anzahl der DiGA wächst nur langsam. Nach rund Jahren sind aktuell gerade einmal 48 zugelassene Anwendungen im Verzeichnis, 26 dauerhaft und die restlichen 22 bislang sogar nur vorläufig, d. h., diese haben den Zulassungsprozess noch nicht (erfolgreich) beendet.
Filtert man im DiGA-Verzeichnis auf "Muskeln, Knochen und Gelenke", findet man für diesen Kontext nur bewegungstherapeutische "Apps auf Rezept". Das liegt in der Definition der Digitalen Gesundheitsanwendungen begründet, da sich diese bei der Zulassung auf bestimmte ICD-10-Codes (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems), also quasi auf diagnostizierte Krankheiten beziehen müssen. Die im BGM-Kontext gewünschte bzw. abzudeckende Prävention reicht dagegen für eine DiGA-Zulassung nicht aus.
Bei einer Einschränkung auf die Kategorie "Psyche" werden insgesamt 24 verschiedene Anwendungen angezeigt. D. h., die Hälfte der aktuell zugelassenen DiGA beziehen sich auf Probleme im Kontext "Psyche". Wesentliche Diagnosen, für die es jeweils mehrere Anbieter zur Auswahl als "App auf Rezept" gibt, sind z. B. Depressionen und Angst- und Panikstörungen. Auch Apps gegen (nichtorganische) Schlafstörungen, verschiedene Essstörungen oder Apps bei Suchtverhalten (z. B. für Patienten mit schädlichem Alkoholkonsum) sind im Verzeichnis enthalten.
Während eine DiGA als Medizinprodukt zugelassen sein muss, ist das umgekehrt nicht der Fall. Wer aber herausbekommen möchte, welche Apps als Medizinprodukte (jedoch nicht als DiGA) zugelassen sind, der kann dies leider nicht so einfach ermitteln. Auch Empfehlungen von medizinischen Fachgesellschaften für digitale Lösungen sind, wenn sie denn überhaupt ausgesprochen wurden, nicht einfach bei einer Recherche zu finden. Die Transparenz sollte hier deutlich erhöht werden, auch wenn es einige positive Vorreiter gibt. Als ein solches Beispiel haben 4 verschiedene Gruppierungen unter Führung der Deutschen Diabetes Gesellschaft DDG und zusammen mit dem Zentrum für Telematik und Telemedizin ZTG ein Qualitätssiegel für Diabetes-Apps entwickelt.
Trotzdem gibt es darüber hinaus noch zahlreiche weitere Gesundheits-Apps, die den Arbeitnehmern helfen können und die nicht (oder noch nicht) als DiGA zugelassen sind. Da sind z. B. die verschiedenen Apps, die von einzelnen Krankenkassen über einen Selektivvertrag den jeweiligen Versicherten erstattet werden. Die so den Versicherten angebotenen Apps unterscheiden sich von Krankenkasse zu Krankenkasse.
Übrigens wächst auch die Unterstützung und Kostenübernahme von Krankenkassen bei der Beschaffung von Wearables, da die mit ihnen gemessene Bewegung der Versicherten, z. B. in Form von Schritten, sich positiv auf die Gesundheit auswirkt und deshalb honoriert wird.
Das kann man sich auch als unterstützende Maßnahme für das BGM der Zukunft vorstellen, aber auch gerade für jüngere Mitarbeiter als Teil des Personalmarketings der Betriebe. So wie Smartphones als Kommunikationsgeräte zur Standardausrüstung gehören, könnten Wearables zum einen die Erreichbarkeit der Mitarbeiter erhöhen, zum anderen zu mehr Bewegung im Arbeitsalltag motivieren.
Auch gibt es auf das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) spezialisierte Anbieter, die Apps für einzelne Bereiche, wie die Psyche im Arbeitsalltag, BGM-Apps als Komplettlösungen oder sogar Anwendungen inklusive Wearables mit Sensoren, anbieten.
Die Recherche und der Weg zur Identifikation und Auswahl von passenden, qualitativ hochwertigen Lösungen ist bislang also alles andere als trivial. Ein einfaches Siegel oder anderes Qualitätsmerkmal, auf das man bei seiner Suche nach passenden Lösungen setzen kann, gibt es (noch) nicht.