1. |
Der Arbeitnehmer erhält in jedem Kalenderjahr ein Weihnachtsgeld in Höhe von 102,26 €, wenn er seit dem 1. Juli ununterbrochen in einem Arbeitsverhältnis zu demselben Arbeitgeber gestanden hat. |
2. |
Teilzeitbeschäftigte erhalten das Weihnachtsgeld anteilig. |
3. |
Geringfügig Beschäftigte haben keinen Anspruch. |
4. |
Die Auszahlung des Weihnachtsgeldes erfolgt mit der Auszahlung des November-Entgeltes. Eine Rückzahlungsforderung ist ausgeschlossen. |
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