1.

Der Arbeitnehmer erhält in jedem Kalenderjahr ein Weihnachtsgeld in Höhe von 102,26 €, wenn er seit dem 1. Juli ununterbrochen in einem Arbeitsverhältnis zu demselben Arbeitgeber gestanden hat.

 

2.

Teilzeitbeschäftigte erhalten das Weihnachtsgeld anteilig.

 

3.

Geringfügig Beschäftigte haben keinen Anspruch.

 

4.

Die Auszahlung des Weihnachtsgeldes erfolgt mit der Auszahlung des November-Entgeltes. Eine Rückzahlungsforderung ist ausgeschlossen.

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