Unter dem Begriff Erste Hilfe werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die bei Unfällen, Vergiftungen oder akuten Erkrankungen ergriffen werden, um einen akuten gesundheitsgefährdenden oder lebensbedrohlichen Zustand von einer Person abzuwenden, und diese zur weiteren Behandlung an den Rettungsdienst, einen Arzt oder das Krankenhaus zu übergeben. Die Maßnahmen der Ersten Hilfe können die ärztliche Behandlung jedoch nicht ersetzen.
Für die Umsetzung einer effektiven Ersten Hilfe im Betrieb sind v. a. die folgenden gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelungen grundlegend:
- § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- § 3 Abs. 1 i. V. mit Anhang 4.3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- §§ 24 ff. DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention"
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